Mitgliedschaft im Imkerverein
Du möchtest gerne Mitglied im Imkerverein Greven werden und interessierst Dich für die Kosten und Leistungen? Dann bist Du hier genau richtig! Gerade in der Imkerei ist der Rat von erfahrenen Gleichgesinnten unersetzlich. Informationen zum Start in das Imkerleben findest Du auch in der Rubrik "Mit der Imkerei beginnen"?
Der Mitgliedsbeitrag für den Verein beträgt regulär 30 €, Jugendliche unter 18 Jahren und Familienmitlgieder zahlen auf Antrag 15 €. Als Mitglied erhältst Du das Nutzungsrecht für alle Angebote des Imkervereins Greven wie z.B. Benutzung der Vereinseigenen Honigschleuder.
Solltest Du nicht nur Vereinsmitglied, sondern auf Mitglied im Landesverband werden wollen, sind Deine Völker und Deine Imkertätigkeit automatisch versichert. Dann kommen für den Landesverband und die Versicherungen noch weitere Beiträge hinzu, die eine feste Komponente (25,00 €, Jugendliche 1,40 €) sowie eine Komponente in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Bienenvölker (2,35 € pro Volk) haben. Eine Übersicht über alle Beitragskomponenten findest Du in der Tabelle am Ende dieser Seite. Solltest Du kein Mitglied im Landesverband werden wollen und benötigst auch keine Versicherungen, vermerke auf dem Aufnahmeantrag bitte "nur IV Greven".
Sollte die Mitgliedschaft im Landesverband nicht gewünscht sein, oder bist Du bereits in einem anderen Imkerverein Mitglied und hast Deine Völker dort gemeldet, kannst Du trotzdem zusätzlich "Zweit-Mitglied" in unserem Imkerverein werden. Diese Mitgliedschaft wird "Fördermitgliedschaft" genannt. Selbstverständlich wirst Du dann stimmberechtigtes und vollwertiges Vereinsmitglied mit allen Rechten. Dann entfallen die Verbands- und Versicherungsbeiträge und es fällt lediglich der Vereinsbeitrag in Höhe von 30 € an. In dem Fall vermerke auf dem Aufnahmeantrag bitte ebenfalls "nur IV Greven".
Zur Anmeldung sende Deine Beitrittserklärung bitte per E-Mail an
Neumitglieder werden bis zum 31. Juli des Jahres für das laufende Jahr berechnet. Es wird der Gesamtbeitrag für das Jahr erhoben. Imkerinnen und Imker die nach dem 01. August die Beitrittserklärung unterschreiben werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als Mitglied aufgenommen und berechnet. Die Beiträge werden zu Beginn eines Jahres abgerechnet und an den Landesverband abgeführt. Versicherungsschutz besteht aber sofort nach Eingang der Beitrittserklärung beim Landesverband, sofern Bienenvölker auf der Beitrittserklärung eingetragen sind.
Bezug von Imkerzeitungen
Der Imkerverein Greven hat mit zwei Fachzeitschriften, "Bienen & Natur" und das "Deutsche Bienen Journal", Vereinbarungen zum vergünstigten Sammelbezug über den Imkerverein getroffen. Der Bezug des Deutschen Bienenjournals erfolgt direkt über den Verlag, während das vergünstigte Abo von "Bienen & Natur" über den Verein abgewickelt wird. Die Zeitschrift wird direkt per Post den Mitgliedern monatlich zugestellt. Zur Entscheidungsfindung werden Exemplare beider Zeitungen gerne an Interessenten ausgeliehen.
Versicherungen
Mit der Mitgliedschaft im Landesverband ist ein umfangreicher Versicherungsschutz verbunden. Die vollständigen Unterlagen inklusive der Entschädigungssummen und der Formulare zur Schadensmeldung etc. finden sich auf der Seite des Landesverband. Hier ein kurzer Auszug ohne Anspruch auf Vollzähligkeit und Aktualität:
Die Rechtsschutzversicherung gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Aktiv- und Passivansprüche) der Mitglieder des Verbandes im Zusammenhang mit der Bienenhaltung. Die Rechtschutzversicherung ist insbesondere bei Nachbarschafts rechtlichen Streitigkeiten zur Bienenhaltung interessant. Über den Fachbereich Recht des Landesverband erhält der Ratsuchende kompetente Unterstützung.
Der Beitrag zur Globalversicherung umfasst:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
- Schäden durch (Einbruch)-Diebstahl und Raub und Frevel
- Schäden durch Sturm
- Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung
- Schäden durch Erdrutsch und Felssturz
- Schäden durch Hagel, Bodensenkung, Erdbeben und Schneedruck
- Spritz- und Stäubeschäden, gültig für Bienenvölker, Ableger, besetzte Beuten, Ernte, und Futter
- Transportgefahren
- Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus allen Wagnissen des Mitgliedes des Landesverbandes in seiner Eigenschaft als Imker.
- Vermögensschäden
- Risiken der Produkthaftung
Die Deckungssummen betragen 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 € für Vermögensschäden je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr. Für die Umweltschadenversicherung beträgt die Deckungssumme 1.000.000 € für Sanierungskosten je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr. Außerdem werden noch eine weitere beitragspflichtige Versicherungen mit erhöhtem Leistungsumfang angeboten. Die vollständigen Unterlagen inklusive dem Kleingedruckten, den Entschädigungssummen und der Formulare zur Schadensmeldung etc. finden sich auf der Seite des Landesverband.
Bei Schadensmeldungen wird in der Regel Aufnahme des Schadens, Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe durch den Vorsitzenden des Imkerverein und/oder einen Bienensachverständigen (BSV) unmittelbar nach Entdeckung des Schadens von der Versicherung gefordert. Wichtig ist daher die umgehende schnelle Meldung eines Schadens beim Vorsitzenden oder einem Bienensachverständigen.
Übersicht über die Beitragsbestandteile
Beitragsbestandteile (in €) |
je Volk |
reguläres Mitglied (fix) |
Jugendmitglied (fix) |
Fördermitglied (fix) |
Imkerverein Greven und Umgebung | 30,00 | 15,00 | 30,00 | |
Landesverband | 28,40 | 1,40 | x | |
Kreisimkerverein | 1,02 | 1,02 | x | |
Deutscher Imkerbund | 3,58 | 3,58 | x | |
Werbebeitrag Deutscher Imkerbund | 0,26 | 🗸 | 🗸 | x |
Globalversicherung+Rechtsschutz | 2,09 | 🗸 | 🗸 | x |
Jungimker | x | 🗸 | x | |
Summe | 2,35 | 63,00 | 21,00 | 30,00 |
zzgl. völkerzahlabhängiger Betrag |
Wir würden uns freuen, Sie als Neues Mitglied im Imkerverein Greven und Umgebung begrüßen zu dürfen!